Auf dieser Seite
  1. Wer per Fax einreichen darf
  2. Die Unterschrift muss auf dem Fax zu sehen sein
  3. Fristen: früh genug senden
  4. Die richtige Faxnummer und die Alternative
  5. Schriftsatz mit FaxTonic ans Gericht faxen

Wer per Fax einreichen darf

Nach § 130 Nr. 6 ZPO können Schriftsätze per Telefax übermittelt werden. Die Pflicht, Schriftsätze elektronisch einzureichen (§ 130d ZPO), gilt nur für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Bundesgerichtshof hat das im Dezember 2025 am Fall eines Patentanwalts bestätigt (X ZR 144/23).

Für Sie als Privatperson heißt das: Wo Sie sich selbst vertreten dürfen, dürfen Sie auch faxen. Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien nach § 78 ZPO durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ein eigener Schriftsatz per Fax hilft dort in der Regel nicht weiter. Auch vor dem Familiengericht besteht in Ehe- und Folgesachen und in selbständigen Familienstreitsachen Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Anträge und Erklärungen, die zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden dürfen, können Sie außerdem bei jedem Amtsgericht zu Protokoll geben (§ 129a ZPO). Wirksam wird die Erklärung aber frühestens, wenn das Protokoll bei dem Gericht eingeht, an das sie gerichtet ist; erst dann ist auch eine Frist gewahrt (§ 129a Abs. 3 ZPO).

Dieser Ratgeber betrifft Verfahren nach der Zivilprozessordnung. Für Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Finanz- und Strafgerichte gelten eigene Verfahrensordnungen.

Auch ein Fax aus dem Internet zählt. Das Bundesarbeitsgericht hält es für ohne Belang, ob ein Fax über ein Faxgerät, direkt aus einem Computer oder über einen Dienstleister verschickt wird, solange es beim Faxgerät des Gerichts eingeht und die Unterschrift erkennen lässt (3 AZR 158/22).

Die Unterschrift muss auf dem Fax zu sehen sein

§ 130 Nr. 6 ZPO verlangt bei einem Fax die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie. Ein am Computer erzeugtes Fax ohne eingescannte Unterschrift und ohne Hinweis, dass wegen der Übertragungsart nicht unterschrieben werden kann, hat der Bundesgerichtshof im Juli 2026 nicht genügen lassen (I ZB 85/25).

Drucken Sie den Schriftsatz aus, unterschreiben Sie ihn von Hand und scannen oder fotografieren Sie die unterschriebene Seite. Laden Sie diese Datei hoch, nicht die Fassung ohne Unterschrift.

Das Original müssen Sie nach dem Fax nicht zusätzlich per Post schicken: Das hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom Dezember 2025 bestätigt (X ZR 144/23).

Fristen: früh genug senden

Für die Frist kommt es nach dem Bundesgerichtshof allein darauf an, ob das Faxgerät des Gerichts die Signale vor Fristablauf vollständig empfangen hat (IV ZB 20/05). Wer bis kurz vor Fristende wartet, riskiert, dass eine besetzte Leitung oder ein Abbruch die Frist kostet. Bei Anwälten rechnet der Bundesgerichtshof mit einem Sicherheitszuschlag von ungefähr 20 Minuten über die übliche Sendedauer hinaus (IV ZB 28/25). Planen Sie bei FaxTonic zusätzlich die Zeit fürs Hochladen und Bezahlen ein.

Die Statusseite von FaxTonic zeigt, dass das Faxgerät des Gerichts den Empfang bestätigt hat und wann FaxTonic diese Bestätigung erhalten hat; die Faxnummer zeigt sie nur gekürzt. Einen qualifizierten Sendebericht mit Abbild der ersten Seite stellt FaxTonic nicht aus. Speichern Sie die Statusseite als Bildschirmfoto.

Die richtige Faxnummer und die Alternative

Verwenden Sie die Faxnummer aus dem Schreiben des Gerichts. Fehlt sie, finden Sie die Anschriften der Gerichte im amtlichen Verzeichnis der Justiz. Geben Sie im Schriftsatz das Aktenzeichen an.

Ein FaxTonic-Fax hat höchstens 20 Seiten, Deckblatt eingeschlossen. Senden Sie den unterschriebenen Schriftsatz selbst vollständig in einem Fax. Anlagen können in weiteren Faxen folgen, jedes mit dem Aktenzeichen und dem Hinweis, zu welchem Schriftsatz es gehört. Alle Teile müssen vor Fristablauf vollständig eingehen. Ist schon der Schriftsatz länger, nutzen Sie „Mein Justizpostfach“ oder geben Sie ihn rechtzeitig bei Gericht ab.

Elektronisch können Sie Schriftsätze auch über „Mein Justizpostfach“ einreichen, das allen Bürgerinnen und Bürgern offensteht.

Schriftsatz mit FaxTonic ans Gericht faxen

  1. Schriftsatz ausdrucken, von Hand unterschreiben und scannen oder fotografieren. FaxTonic nimmt PDF, JPEG und PNG.
  2. Öffnen Sie FaxTonic und fügen Sie die Datei hinzu. Auf das kostenlose Deckblatt gehören Ihr Name, Ihre Telefonnummer und als Betreff das Aktenzeichen.
  3. Deutschland wählen und die Faxnummer des Gerichts eingeben.
  4. Gesamtpreis prüfen, 1,49 € pro Seite, und per Karte bezahlen, mit genug Abstand zum Fristende.
  5. Wenn die Statusseite „Zugestellt“ zeigt, ein Bildschirmfoto davon zu Ihren Unterlagen nehmen.
  1. Erster Schritt in FaxTonic auf einem Handy: ein zweiseitiges Beispiel-PDF mit Seitenvorschau und eingeschaltetem kostenlosem Deckblatt.

    Datei hinzufügen. Das Deckblatt ist kostenlos und lässt sich abschalten.

  2. Zweiter Schritt in FaxTonic: Deutschland als Land gewählt, eine Faxnummer eingegeben und der Preis pro Seite.

    Land wählen und Faxnummer eingeben.

  3. Dritter Schritt in FaxTonic: Vorschau des Deckblatts, Faxnummer, Seitenzahl und Gesamtpreis mit der Schaltfläche zur Zahlung.

    Deckblatt, Nummer und Gesamtpreis prüfen, dann bezahlen.

  4. FaxTonic-Statusseite mit dem Vermerk Zugestellt und der Uhrzeit jedes Schritts.

    Fax verfolgen: Die Statusseite zeigt, wann es zugestellt ist.

Bildschirme der FaxTonic-App auf einem Handy, mit einem Beispieldokument und einer erfundenen Faxnummer.

Quellen

  1. § 130 ZPO, Inhalt der Schriftsätze
  2. § 130d ZPO, Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden
  3. § 78 ZPO, Anwaltsprozess
  4. § 114 FamFG, Vertretung durch einen Rechtsanwalt
  5. § 129a ZPO, Anträge und Erklärungen zu Protokoll
  6. BGH, Urteil vom 02.12.2025, X ZR 144/23
  7. BGH, Beschluss vom 30.07.2026, I ZB 85/25
  8. BGH, Beschluss vom 18.03.2026, IV ZB 28/25
  9. BGH, Beschluss vom 25.04.2006, IV ZB 20/05
  10. BAG, Urteil vom 17.01.2023, 3 AZR 158/22
  11. Justiz: Gerichte und Staatsanwaltschaften, Adressverzeichnis
  12. Justizportal: Informationen für Bürgerinnen und Bürger zum elektronischen Rechtsverkehr

FaxTonic ist ein unabhängiger Faxdienst und steht in keiner Verbindung zu den hier genannten Behörden, Gerichten oder Unternehmen. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Faxnummern und Regeln ändern sich: Nennt Ihnen ein Schreiben eine Faxnummer, verwenden Sie diese.